Grundbetrag Ersterwerb 350 Euro
Mit dem Grundbetrag werden die Theorieunterrichte, das Lernprogramm und allgemeine Aufwendungen im Büro bezahlt.
Grundbetrag Umschreibung 150 Euro
Mit dem Grundbetrag werden allgemeine Aufwendungen im Büro bezahlt.
Vorstellung zur theoretischen Prüfung 70 Euro**
** Solltest Du durch die erste Theorieprüfung fallen bezahlen wir die zweite Prüfung!
(Anmeldung zur Prüfung über uns - Lehrmaterial THEO-App von uns.)
Übungsfahrt á 45 min. 65 Euro
Die Anzahl der benötigten Übungsfahrten hängt vom/von der Schüler/in ab.
Überlandfahrt á 45 min. 80 Euro
Anzahl gesetzlich vorgeschrieben: 5 Stunden á 45 min.
Autobahnfahrt á 45 min. 80 Euro
Anzahl gesetzlich vorgeschrieben: 4 Stunden á 45 min.
Nachtfahrt á 45 min. 80 Euro
Anzahl gesetzlich vorgeschrieben: 3 Stunden á 45 min.
Fehlstunde á 45 min. 45 Euro
Eine Fehlstunde wird berechnet, wenn weniger als 1 Werktag vor dem Termin oder gar nicht abgesagt wurde.
Schaltkompetenzprüfung á 45 min. 45 Euro
Nur notwendig bei Erwerb der Klasse B mit Schlüsselzahl B197.
Vorstellung zur praktischen Prüfung 200 Euro
Dieser Betrag fällt für jede praktische Prüfung an.
Grundbetrag bei Fahrschulwechsel (Theorie abgeschlossen) 100 Euro
Mit dem Grundbetrag werden die Theorieunterrichte und allgemeine Aufwendungen im Büro bezahlt.
Hast du deine theoretische Ausbildung bei deiner bisherigen Fahrschule bereits vollständig abgeschlossen, können wir dir einen reduzierten Grundbetrag anbieten.
Grundbetrag bei Fahrschulwechsel 200 Euro
Mit dem Grundbetrag werden die Theorieunterrichte und allgemeine Aufwendungen im Büro bezahlt.
Hast du deine theoretische Ausbildung noch nicht abgeschlossen und musst daher bei uns noch Theorieunterrichte besuchen, können wir dir leider keinen großen Rabatt einräumen.
Grundbetrag bei Erweiterung 200 Euro
Mit dem Grundbetrag werden die Theorieunterrichte und allgemeine Aufwendungen im Büro bezahlt.
Eine Erweiterung der bereits bestehenden Fahrerlaubnis auf eine weitere erfordert weniger Theorieunterrichte als bei einem Ersterwerb. Deshalb ist der Grundbetrag geringer.
Grundbetrag bei Auffrischung 50 Euro
Mit dem Grundbetrag werden allgemeine Aufwendungen im Büro bezahlt.
Dieser Grundbetrag kommt zum Tragen, wenn bereits eine Fahrerlaubnis vorhanden ist und der Wunsch besteht, bestimmte Themengebiete unter fachlicher Anleitung/Unterstützung nochmal zu üben oder nach langer Fahrpause mit Unterstützung wieder in den Straßenverkehr einzusteigen.
Preise inkl. 19% MwSt.
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